Betreiber von Facebook-Seiten sollen haften – EuGH Urteil

Nach dem aktuellen Urteil des EuGH sollen Betreiber von Facebook-Seiten (und damit wohl auch Gruppen) für mutmaßliche Datenschutzverstöße von Facebook mit haften.

Darum geht es: Sie betreiben eine Facebook-Seite zu einem bestimmten Thema. Ein Facebook-Nutzer besucht ihre Seite. Wenn Facebook dieses Nutzerverhalten (Interesse an diesem Thema) für den Nutzer erfasst, speichert und verarbeitet, könnte dies einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze darstellen. Klagt jemand dagegen, könnten Sie – als Betreiber der Facebook-Seite – zukünftig mit in die Haftung genommen werden.

Für Betreiber von Facebook-Seiten ist dies ein Schlag ins Gesicht. Wir glauben: Noch besteht kein Grund in Panik für Seitenbetreiber. Nerven behalten und abwarten was die deutschen Gerichte daraus machen. Das Risiko einer Klage bleibt jedoch prinzipiell bestehen. Wer zu hundert Prozent sichergehen möchte, muss vermutlich seine Facebook-Seite vorläufig deaktivieren (Nicht öffentlich)

Hier ein Link mit Informationen, damit Sie sich selbst ein Bild von dem Risiko machen können und um für sich eine Entscheidung zu finden:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=all